Verkehrsordnungswidrigkeiten
Weniger gravierende Verkehrsverstöße werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit Verwarnungs- oder Bußgeldern
geahndet, wobei es z.B. um
- Geschwindigkeitsübertretungen
- Rotlichtverstöße
- Abstandsunterschreitungen
- Alkoholverstöße
- Park- oder Halteverbotsverstöße
- Verstoß gegen das Handy-Verbot
- Verstöße gegen die StVZO
gehen kann.
Oftmals haben diese Verstöße die Eintragung von Punkten im
Verkehrszentralregister zur Folge oder können die Verhängung
von Fahrverboten nach sich ziehen. Es ist fast immer sinnvoll,
zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen und eine
Verteidigungsstrategie festzulegen, bevor sich ein Betroffener
gegenüber der Polizei oder der Bußgeldstelle
äußert. Nicht selten zeigt sich dann, dass die
Vorwürfe gar nicht aufrecht zu erhalten sind, oder jedenfalls in
einem milderen Licht erscheinen, weil etwa bei Geschwindigkeits-, Zeit-
oder Abstandsmessungen Fehler unterlaufen sind, oder weil sich
herausstellt, dass der Betroffene gar nicht Fahrer des Wagens
gewesen ist, so dass in diesen Fällen eine Verfahrenseinstellung
erreicht werden kann.
Wenn der Vorwurf selbst nicht bestritten werden kann, ist es doch
häufig möglich, die Rechtsfolgen abzumildern und etwa darauf
hinzuwirken, dass bei gleichzeitiger Erhöhung des
Bußgeldes von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen
oder jedenfalls nur ein Fahrverbot von kürzerer Dauer
verhängt wird.