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Verkehrsverwaltungsrecht

Der Erhalt oder die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist ein häufiger Streitpunkt mit der Verwaltungsbehörde, wobei die Frage nach der Eignung, ein KFZ zuverlässig und sicher führen zu können, im Mittelpunkt steht.

Häufig wird als Folge einer Alkohol- oder Drogenfahrt die Fahrerlaubnis entzogen. Die Verwaltungsbehörde macht dann die Wiedererteilung oft vom Ergebnis einer medizinisch- psychologischen Untersuchung (MPU) abhängig, z.B. wenn besonders hohe Alkoholwerte gemessen worden sind. Nicht immer sind diese Anordnungen aber rechtmäßig, so dass die Voraussetzungen jeweils im Einzelfall geprüft werden müssen. Wenn die MPU nicht vermieden werden kann, bespreche ich mit Ihnen, welches die nächsten Schritte sind und welche Vorbereitungsmöglichkeiten in Betracht kommen.

Wenn Fahrtenbuchauflagen gegen den Halter erlassen werden, empfiehlt sich immer eine Überprüfung dieser Anordnung, weil nicht selten die rechtlichen Voraussetzungen dafür gar nicht vorliegen. Noch besser ist es natürlich, derartige Maßnahmen von vornherein zu vermeiden, was durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung erleichtert wird. Oftmals bestehen auch falsche Vorstellungen darüber, welche Eintragungen im Fahrtenbuch überhaupt verlangt werden können.

In den vergangenen Jahren sind immer wieder Fragen nach der Gültigkeit von im Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen aufgeworfen worden. Durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes ist dieses Thema auch in die Tagespresse gelangt. Inzwischen sind die meisten Punkte aus rechtlicher Sicht geklärt, so dass es unbedingt ratsam ist, frühzeitig zu besprechen, ob eine im Ausland (z.B. nach einer in Deutschland erfolgten rechtskräftigen Entziehung) erteilte Fahrerlaubnis im Inland tatsächlich eingesetzt werden darf.

Abschleppfälle sind häufig Gegenstand anwaltlicher Beratungen. Zu Streit mit der Behörde kommt es insbesondere dann, wenn die Ausschilderung von Parkverboten kurzfristig, z.B. wegen eines bevorstehenden Umzuges, erfolgt ist, und der Halter sie gar nicht zur Kenntnis nehmen konnte. Mitunter kommt es sogar vor, dass die Abschleppfirma den Wagen einige Meter weiter abstellt, wo er dann alsbald aus ähnlichen Gründen nochmals entfernt wird, weil der Halter in der Zwischenzeit noch gar nicht reagieren konnte. Besonders ärgerlich sind derartige Fälle, wenn es bei einem solchen Abschleppmanöver auch noch zu einer Beschädigung des Wagens kommt.

In einem ausführlichen Gespräch können wir klären, wie die Rechtslage ist, und gegen wen ggf. vorgegangen werden muß.