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Dietmar Schade - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht |
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Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten betrifft das
Straßenverkehrsrecht nahezu jedermann, und zwar
täglich. Ob
als Fahrer oder Beifahrer, als Halter eines Kraftfahrzeugs, als
Radfahrer oder auch nur als Fußgänger -
plötzlich kann
es notwendig werden, dass man sich wegen eines Ereignisses,
das
man vielleicht gar nicht beeinflussen konnte, mit dem Verkehrsrecht
befassen muß.
Wenn es tatsächlich zu einem Verkehrsunfall kommt, sind
vielfältige Rechtsbeziehungen und Ansprüche gegen die
übrigen Beteiligten sowie gegen fremde oder eigene
Versicherungen
zu prüfen.
Im Bereich des Verkehrszivilrechts
geht es in erster Linie um Sach- oder Personenschäden,
nicht
selten aber auch um Verdienstausfall oder um sonstige
Vermögensschäden. Wenn das eigene Fahrzeug
beschädigt
oder z.B. entwendet worden ist, sind außerdem versicherungsrechtliche Ansprüche aus einem vielleicht abgeschlossenen Kaskovertrag zu prüfen.
Oft werden gegen Kraftfahrer strafrechtliche
Vorwürfe
erhoben, z.B. wegen einer Unfallflucht, einer Trunkenheitsfahrt oder
einer fahrlässigen Körperverletzung. Bei der
Verteidigung
dagegen sollte sich ein Beschuldigter immer anwaltlicher Hilfe
bedienen.
Weniger bedeutsame Verstöße werden als Verkehrsordnungswidrigkeiten
durch Bußgelder oder Verwarnungen geahndet, so etwa
Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstöße,
wobei
dem Fahrer jedoch in vielen Fällen zusätzlich ein
Fahrverbot
droht.
Im Verkehrsverwaltungsrecht
geht es etwa um die Rechtmäßigkeit einer
Fahrtenbuchauflage,
um die Entziehung oder Nichterteilung einer Fahrerlaubnis oder um eine
MPU-Anordnung durch die Verwaltungsbehörde. Auch wenn man
nicht
gerade Berufskraftfahrer ist, hat der Ausgang derartiger Verfahren
meistens erhebliche Auswirkungen für das tägliche
Leben des
Betroffenen.
Von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist
schließlich auch
das KFZ-Vertragsrecht,
das sich mit dem Erwerb von Gebraucht- oder Neuwagen befaßt,
und
das wegen der Stärkung der Verbraucherrechte durch den
Gesetzgeber
Anfang 2002 immer noch besonders aktuell ist. In engem Zusammenhang
damit stehen auch Fragen aus dem Bereich des Leasingrechts.
Auf die Bearbeitung von Fällen aus diesen Bereichen bin ich spezialisiert und verfüge deshalb über eine
langjährige und intensive Berufserfahrung.