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Verkehrsrecht

Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten betrifft das Straßenverkehrsrecht nahezu jedermann, und zwar täglich. Ob als Fahrer oder Beifahrer, als Halter eines Kraftfahrzeugs, als Radfahrer oder auch nur als Fußgänger - plötzlich kann es notwendig werden, dass man sich wegen eines Ereignisses, das man vielleicht gar nicht beeinflussen konnte, mit dem Verkehrsrecht befassen muß.

Wenn es tatsächlich zu einem Verkehrsunfall kommt, sind vielfältige Rechtsbeziehungen und Ansprüche gegen die übrigen Beteiligten sowie gegen fremde oder eigene Versicherungen zu prüfen.
Im Bereich des Verkehrszivilrechts geht es in erster Linie um Sach- oder Personenschäden, nicht selten aber auch um Verdienstausfall oder um sonstige Vermögensschäden. Wenn das eigene Fahrzeug beschädigt oder z.B. entwendet worden ist, sind außerdem versicherungsrechtliche Ansprüche aus einem vielleicht abgeschlossenen Kaskovertrag zu prüfen.

Oft werden gegen Kraftfahrer strafrechtliche Vorwürfe erhoben, z.B. wegen einer Unfallflucht, einer Trunkenheitsfahrt oder einer fahrlässigen Körperverletzung. Bei der Verteidigung dagegen sollte sich ein Beschuldigter immer anwaltlicher Hilfe bedienen. Weniger bedeutsame Verstöße werden als Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Bußgelder oder Verwarnungen geahndet, so etwa Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstöße, wobei dem Fahrer jedoch in vielen Fällen zusätzlich ein Fahrverbot droht.

Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es etwa um die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage, um die Entziehung oder Nichterteilung einer Fahrerlaubnis oder um eine MPU-Anordnung durch die Verwaltungsbehörde. Auch wenn man nicht gerade Berufskraftfahrer ist, hat der Ausgang derartiger Verfahren meistens erhebliche Auswirkungen für das tägliche Leben des Betroffenen.
Von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist schließlich auch das KFZ-Vertragsrecht, das sich mit dem Erwerb von Gebraucht- oder Neuwagen befaßt, und das wegen der Stärkung der Verbraucherrechte durch den Gesetzgeber Anfang 2002 immer noch besonders aktuell ist. In engem Zusammenhang damit stehen auch Fragen aus dem Bereich des Leasingrechts.

Auf die Bearbeitung von Fällen aus diesen Bereichen bin ich spezialisiert und verfüge deshalb über eine langjährige und intensive Berufserfahrung.